

Ihren Auftrag, für Sie z.B. ein Import-Akkreditiv zu eröffnen und abzuwickeln, nehmen wir gerne zur Prüfung entgegen.
Zu Ihren Gunsten eröffnete Export-Akkreditive bestätigen wir, im Rahmen der Verfügbarkeit unserer jeweiligen Limite, wenn uns die eröffnende Bank hierzu beauftragt oder ermächtigt. Falls das Akkreditiv keinen Bestätigungsauftrag enthält, sind wir kurzfristig dazu in der Lage Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, inwieweit wir im Rahmen unserer Länderlimite eine Negoziierungs- oder Dokumenteneinlösungszusage zu Ihren Gunsten abgeben können.
Je nach Benutzbarkeit eines Export-Akkreditivs mit hinausgeschobener Zahlung garantieren wir Ihnen im Falle eines bestätigten oder durch unsere Zusage gedeckten Akkreditivs sofortige Zahlung durch Negoziierung, Diskontierung oder Forfaitierung.
Neben der Bearbeitung von Dokumenten- und Standby-Akkreditven gehören auch Akkreditiv-Übertragungen sowie Back to Back-Akkreditive, Red Clause-Akkreditive und revolvierende Akkreditive zu unserem Serviceangebot.
Unser umfangreiches Korrespondenzbanken-Netz im Ausland unterstützt nicht nur eine sehr professionelle Bearbeitung Ihres Akkreditiv-Geschäfts, sondern sichert auch eine schnelle und sichere Abwicklung Ihrer Dokumenteninkassi.