

Seit 28. Januar 2008 sind 31 Länder Europas zu einem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - SEPA) zusammengewachsen. Dabei handelt es sich um die die Mitglieder der Euro-Zone, die Nicht-Euro-Länder der Europäischen Union sowie die 4 EFTA-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Auf Basis eines einheitlichen Rechtsrahmens, der durch die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament entwickelt und verabschiedet wurde, wird es möglich sein, Überweisungen und Kartentransaktionen genau so einfach, schnell und sicher abzuwickeln wie vom nationalen Zahlungsverkehr gewohnt. Transaktionen ins europäische Ausland werden in der Abwicklung in Zukunft genauso einfach wie innerdeutsche Zahlungen.
Eine Verpflichtung das SEPA-Überweisungsverfahren ab dem 28. Januar 2008 zu nutzen, besteht nicht. Der Zahlungsverkehr kann auch weiterhin über die bestehenden Verfahren abgewickelt werden.
Kunden, die in den europäischen Teilnehmerländern der SEPA Geschäftsbeziehungen unterhalten, profitieren erheblich von der Einführung des neuen Verfahrens. Das Führen von Konten in einzelnen SEPA-Ländern, um am lokalen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, gehört der Vergangenheit an. Die Implementierung der SEPA trägt damit zu einer wesentlichen Optimierung im Cash- und Liquiditätsmanagement bei.
Die SEPA-Überweisung ist national und grenzüberschreitend im Euro-Zahlungsverkehrsraum einsetzbar. Zahlungsaufträge werden unter Angabe der International Bank Account Number (IBAN) und des Bank Identifier Code (BIC) erteilt. Hinsichtlich des Übergangs auf das neue Zahlungsverkehrsverfahren bietet Ihnen unser Haus kompetente und pragmatische Lösungen. Bei der Einführung des SEPA-Überweisungsverfahrens in Ihrem Unternehmen (zum Beispiel Umstellung Ihrer Zahlungsverkehrsstammdaten von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC) unterstützen wir Sie umfassend. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.