

Ab dem gesetzlich festgelegten Datum zur SEPA-Migration sind in der Kreditwirtschaft zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs nur noch SEPA-Zahlungsverkehrsverfahren zugelassen. Die bestehenden nationalen Datenträgeraustauschverfahren (DTA-Verfahren) für Überweisungen und Lastschriften dürfen nur noch bis zum 31. Januar 2014 angeboten werden. Der Kartenzahlungsverkehr bleibt hiervon zunächst unberührt und wird erst 2016 neu geregelt werden.
Verbraucher dürfen in einer Übergangszeit von Januar 2014 bis Februar 2016 für Zahlungen weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Kreditinstitute sind verpflichtet, die Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) als kostenfreie Serviceleistung anzubieten und ihre Kunden auf diese Weise bei der Umstellung zu unterstützen.
Zudem ist ab Februar 2014 im nationalen und ab 2016 im internationalen SEPA-Zahlungsverkehr die Zahlung per IBAN only-Verfahren möglich. Sowohl Firmen als auch Privatkunden können hier ihre Zahlungsaufträge ohne den BIC des Begünstigten oder des Zahlungspflichtigen erteilen. Der BIC wird bei SEPA-Überweisungen vom Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen bzw. bei SEPA-Lastschriften vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ergänzt.
Bereits im Juli 2012 wurde, durch eine Änderung der AGB Banken die Einzugsermächtigungslastschrift der SEPA-Basislastschrift gleichgestellt. Da hier kein Mandatsaustausch notwendig war, bedeutete dies für Unternehmen eine wesentliche Vereinfachung im Übergang vom alten DTA- auf das neue SEPA-Basislastschriftverfahren. Abbuchungsaufträge hingegen sind von dieser Vereinfachung ausgenommen, da sie keiner gesetzlichen Regulierung zur SEPA-Firmenlastschrift unterzogen werden. Dies bedeutet, dass bestehende Vereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem bezüglich Abbuchungsaufträgen für Firmenlastschriften neu vereinbart werden müssen und ein Mandatsaustausch verpflichtend ist.
Die BHF-BANK bietet Ihnen die SEPA-Verfahren in vollem Umfang an. Auch unterstützen wir Sie gerne bei der Einführung der SEPA-Verfahren in Ihrem Unternehmen (zum Beispiel Umstellung Ihrer Zahlungsverkehrsstammdaten von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC). Für Fragen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.